Ihr Risiko = 2. Pflegefall

Risiko: Pflegefall

Pflegebedürftigkeit bedeutet eine immense finanzielle Belastung. Wenn der Pflegebedürftige nicht in der Lage ist, für die Kosten aufzukommen, müssen seine Kinder für ihn eintreten. Das ist für beide Seiten eine unangenehme Situation. Eine Pflegezusatzversicherung bietet die Möglichkeit, das hohe finanzielle Risiko der Pflegebedürftigkeit abzusichern. Bei der Wahl der richtigen Pflegeversicherung ist das Kleingedruckte von großer Bedeutung. Um Verhandlungsspielräume im Leistungsfall auszuschließen, ist es beispielsweise wichtig, dass die Einstufung der Pflegebedürftigkeit anhand der gesetzlichen Pflegestufen vorgenommen wird. In drei von angebotenen Tarifen ist unfallbedingte Pflegebedürftigkeit bereits ab der ersten Pflegestufe abgesichert. Krankheitsbedingte Pflegebedürftigkeit ist im „Grundschutz“ ab der dritten und im „Kompaktschutz“ ab der zweiten Pflegestufe abgedeckt. Der „Premiumschutz“ leistet unabhängig von der Ursache der Pflegebedürftigkeit bereits ab der ersten Pflegestufe.