Beihilfevorschriften in Bund und Ländern

Beihilfevorschriften in Bund und Ländern

Beihilferecht nicht bundeseinheitlich geregelt

In Bund und Ländern bestehen bei der Beihilfe unterschiedliche Regelungen. Zwar orientieren sich víele Länder an den Beihilfevorschriften des Bundes (BhV), dennoch bestehen hinsichtlich der Beihilfe teilweise erhebliche Abweichungen.

Das Beihilferecht ist nicht bundeseinheitlich geregelt. In einigen Ländern werden allerdings die Beihilfeverordnung des Bundes (BBhV) unmittelbar angewendet: Bayern, Berlin, Brandenburg,
Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Die Länder Baden-Württemberg, Saarland und Hamburg haben zwar eigene Beihilfevorschriften, dennoch orientieren sich auch dort viele Regelungen an den Vorschriften des Bundes.

In den Ländern Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sind die Unterschiede stärker. Dort gelten eigenständige Regelungen, die überwiegend als Rechtsverordnungen erlassen worden sind.