IVK oder grüne Karte

Früher war es die grüne Karte, heute ist diese nicht mehr grün und es ist die

Internationale Versicherungskarte

In welchen Ländern benötige ich die Grüne Versicherungskarte?
In vielen Ländern sieht die Polizei nach einem Unfall gern die Grüne Karte, weil dort alle wichtigen Informationen zu finden sind und der Versicherungsschutz des Fahrzeugs eindeutig nachgewiesen ist. In den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (das sind die Länder der europäischen Union und Island, Norwegen, Liechtenstein) sowie in Andorra, Bosnien-Herzegowina, Großbritannien, Monaco, Montenegro, San Marino, Serbien und in der Schweiz ist die Grüne Versicherungskarte bei der Einreise keine Pflicht mehr. In diesen Ländern Europas gilt das sogenannte Kennzeichenabkommen. Das heißt, schon das gültige amtliche Kfz-Kennzeichen des Autos gilt als Nachweis der Versicherung.

Es gibt aber weiterhin Staaten, in die man nur mit einer gültigen Versicherungskarte einreisen darf. Dazu zählen folgende Länder:

Es gibt aber weiterhin Staaten, in die man nur mit einer gültigen Versicherungskarte einreisen darf. Dazu zählen folgende Länder:

 

  • Albanien
  • Aserbaidschan
  • Iran
  • Marokko
  • Moldawien
  • Nordmazedonien
  • Tunesien
  • Türkei
  • Ukraine

Kann die Kfz-Versicherung einzelne Länder aus dem Versicherungsschutz ausnehmen?
Grundsätzlich gilt der Versicherungsschutz einer Kfz-Haftpflichtversicherung in allen Ländern, die das Kennzeichen-Abkommen unterschrieben haben. Dazu zählen alle EU-Mitgliedsstaaten, Andorra, Bosnien-Herzegowina, Großbritannien, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Serbien und die Schweiz. Diese Länder können auch nicht vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden.

Für andere Länder des Grüne-Karte-Systems, zum Beispiel die Türkei, kommt es auf den individuellen Versicherungsvertrag an. Hier hilft der Blick auf die Grüne Versicherungskarte: Ist ein Länderkürzel durchgestrichen, gilt der Schutz der Kfz-Versicherung in diesem Land nicht. Dann muss vor dem Grenzübertritt eine sogenannte Grenzversicherung für das Auto abgeschlossen werden

Das gilt in Großbritannien

Nach dem Brexit brauchen europäische Autofahrer in Großbritannien keine Versicherungskarte mitführen. Auch hier gilt das sogenannte Kennzeichenabkommen.