Vorteil durch einen Versicherungsmakler

Ihr Vorteil durch Versicherungsmakler

Im Versicherungsgeschäft zeichnet sich der Markt als wenig durchsichtig aus. Häufig ist der Kunde nicht imstande, die Vielzahl der verschiedenen Versicherungsprodukte zu überschauen. Auch Firmenkunden sind häufig nicht in der Lage, die mit dem Betrieb des Unternehmens verbundenen Risiken vollständig zu übersehen.
Die im Versicherungsmarkt angebotenen Leistungen zur Deckung dieser Risiken sind ohne professionelle Ausbildung kaum zu überblicken. Außer Großkunden, die über eigene professionelle Versicherungsabteilungen verfügen, fehlen den übrigen Kunden in der großen Breite, insbesondere aber im sensiblen Firmenkundengeschäft, sowohl Produkt- als auch Marktkenntnisse.

Daher hat sich immer dann, wenn es an Marktkenntnissen fehlt, die Hinzuziehung eines versierten Versicherungsmaklers bewährt. Versicherungsmakler sollen Ihnen helfen, die für Ihre Versicherungsbedürfnisse günstigste Deckung zu finden. Da aber anders als beim Makeln von Schiffsfracht oder Häusern, wo der Kunde den Nutzen der Leistung unmittelbar beurteilen kann, ist die Beurteilung der Qualität des Versicherungsschutzes, die der Versicherungsmakler vermittelt hat, kaum möglich.
Daher braucht der Versicherungsmakler neben den Marktkenntnissen auch Produktkenntnisse, die er sich bei den Versicherungsgesellschaften aneignet, bei denen er Ihre Versicherungspolicen eindeckt. Diese Marktkenntnisse werden durch Schulungsmaßnahmen der Versicherungswirtschaft und der einschlägigen Versicherungslektüre vertieft.

Der Kunde muß bei der Inanspruchnahme von Versicherungsmaklern keine zusätzliche Gebühr bezahlen. Der Versicherungsmakler erhält für seine Tätigkeit eine Courtage vom Versicherer. Insofern erhalten Sie als unser Kunde die Leistung zum gleichen Preis, ohne daß Sie für die größere Marktübersicht eines Versicherungsmaklers bezahlen müssen.
Die Hauptleistung des Versicherungsmaklers ist die exakte Ermittlung und Deckung des Versicherungsbedarfs und die Unterstützung im Schadenfall – dafür trägt er eine hohe Verantwortung und haftet ähnlich wie ein Rechtsanwalt oder Steuerberater. Aber auch die Übernahme des „Papierkriege“ sowie die Bereitstellung übersichtlicher, präziser Unterlagen und die Deckung „aus einer Hand“ sind als wesentliches „Pfund“ hervorzuheben, mit dem ein Versicherungsmakler „wuchern“ kann.

Die Pflichten des Versicherungsnehmers
Wenn zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherungsmakler ein Vertrag geschlossen wurde, so haben beide Parteien Rechte und Pflichten. Diese Pflichten wollen wir in den folgenden Zeilen näher betrachten und beginnen mit denen des Versicherungsnehmers. Sie sind im wesentlichen im § 6 VVG geregelt und werden als „Vertragliche Obliegenheiten“ bezeichnet. Es handelt sich hierbei zwar um Pflichten, die der Versicherungsnehmer hat – sie sind aber nicht einklagbar. Trotzdem sollte jeder diese Obiegenheiten beachten, denn sonst kann er den Versicherungsschutz verlieren und im Schadenfalle eine Ersatzleistung verwirken. Es werden die Obliegenheiten vor, während und nach Eintritt des Versicherungsfalles unterschieden. Damit sollen alle Informationen, die für die Übernahme einer Gefahr wichtig sind, dem Versicherer mitgeteilt werden. Gibt der Kunde falsche Informationen, so ist im Schadenfall kein Geld zu erwarten. Allerdings muß der Versicherer zahlen, wenn die falsche Information des Kunden unverschuldet falsch war.
Sofern diese Obliegenheitsverletzung in der falschen Beantwortung einer Frage begründet liegt, die zum Zwecke der Verminderung der Gefahr oder der Verhütung einer Gefahrerhöhung dem Versicherer gegenüber zu erfüllen ist, so muß der Versicherer dann zahlen, wenn die Verletzung keinen Einfluß auf den Eintritt des Versicherungsfalls hatte.
Obliegenheiten nach dem Eintritt des Versicherungsfalls gibt es ebenfalls. Sie sind im wesentlichen in der Schadenminderungspflicht zu sehen. D.h, der Kunde hat alles zu tun, um den Versicherungsschaden möglichst gering zu halten. Wird diese Obliegenheit verletzt, so ist zu prüfen, ob sie auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhte. Darüber hinaus gibt es auch einklagbare Verpflichtungen des Kunden. Hier handelt es sich im wesentlichen um die Verpflichtung der rechtzeitigen Prämienzahlung. In den §§ 38 und 39 VVG sind die Folgen geregelt.
Insgesamt sei also angemerkt, daß der Kunde die Pflichten der lückenlosen Information über die zu versichernden Risiken und darüber hinaus nach Vertragsabschluß die Prämienzahlungspflicht hat. Nach dem Abschluß des Versicherungsvertrages muß der Kunde seinem Versicherungsmakler alle Veränderungen anzeigen, die für die weitere Übernahme der Gefahr von Bedeutung sein können. Er muß alle baulichen oder wertmäßigen Veränderungen in den Sachversicherungen und alle qualitativen und quantitativen Veränderungen in den Vermögensversicherungen (Haftpflicht- / Rechtsschutzversicherung) anzeigen. Der Versicherungsmakler leitet diese Informationen dann weiter an den zuständigen Versicherer.

Die Aufgaben des Versicherungsmaklers
In erster Linie haben wir nach Erteilung des Versicherungsmaklermandats folgende Aufgaben:
* Risikoanalyse
* Beratung
* Erkundigungen
* Entwicklung eines Deckungskonzeptes
* Informationsbeschaffung
Sofern diese Punkte geklärt sind, erfolgt, die Auswahl geeigneter Versicherer
* nach deren Know-how
* Leistungsfähigkeit
* Zahlungsfähigkeit
Nach Rücksprache mit unseren Kunden erfolgt die Einholung von Angeboten und deren Prüfung
* Konditionenvergleich (Bedingungen und Preis)
* Servicequalität
* Regulierungsverhalten
Ist der passende Risikoträger (= Versicherung) bestimmt, erfolgt das Aushandeln und Festlegen der Konditionen entsprechend dem Bedarf des Kunden.
Währenddessen erfolgen laufend Informationen an unsere Kunden über den Stand der Plazierungsbemühungen. Sind sich Kunde und Versicherungsmakler über die Auswahl des Versicherers einig, erfolgt der Abschluß des Vertrages
* vorläufige Deckungszusage
* vollständiger Deckungsumfang (d. h. keine Deckungslücken)
* eindeutiger Wortlaut
* besondere Klauseln
* Zusatz- oder Sonderbedingungen gem. individuellem Kundenbedarf
* Vertragslaufzeit.
Es erfolgt die Information des Kunden
* sofort nach Vertragsabschluß
* auch Negativanzeige, d. h. wenn das Risiko nicht oder nicht zu den gewünschten Bedingungen untergebracht werden kann. Die Unterlagen werden dem Versicherungsunternehmen zugeleitet („Deckungsnote“) und die Policenerstellung in Auftrag gegeben. Nach Erstellung erfolgt die Prüfung der Police
* Abgleiche zwischen abgestimmtem und dokumentiertem Vertragsinhalt. Auch in der Folgezeit ist der Versicherungsmakler stets Ihr Ansprechpartner, wenn Sie Versicherungsschutz oder Auskünfte benötigen.
Dabei steht im Vordergrund, daß der Versicherungsmakler verpflichtet ist, stets Markttransparenz vorzuhalten. Dadurch ergeben sich vielfältige Aufgaben:
* wachsende Anzahl von Versicherungsprodukten
* eingeschränkte Vergleichbarkeit differenzierter Produkte
* zunehmende Intransparenz des Gesamtangebotes
* erhöhter Beratungsbedarf des Kunden
* steigende Qualifikationsanforderungen an den Versicherungsmakler
Unsere Aufgaben während der Vertragsdauer
Verwaltung Ihres Vertrages
* Beratung des Kunden über Pflichten und Obliegenheiten
* über Sicherheits- und Schadenverhütungsmaßnahmen
* Fristenüberwachung
* Anpassung des Vertrages an veränderte Risikosituation nach
Bekanntgabe etwaiger Veränderungen des versicherten Risikos
* Marktbeobachtung
Rechenschaftsberichte
* Auskunfterteilung auf Verlangen des Kunden über Status quo und eingeleitete Aktivitäten
Herausgabepflicht
* Übersendung der Police
* Weiterleitung von Willenserklärungen des Versicherers und Schadenzahlungen
Unterstützung im Schadenfall
* Hilfe bei der Aufnahme des Schaden
* Ausfertigung der Schadenanzeige und Mitteilung an den Versicherer über die Schadenhöhe
* Geltendmachung von Ansprüchen aus Versicherungsverträgen
* Führen der Schadenkorrespondenz
Prüfung der Prämienrechungen
* Weiterleitung an den Kunden
sofortige Weiterleitung von Prämienzahlungen
* auch wenn keine Inkassovollmacht besteht und der Kunde trotzdem an
den Versicherungsmakler gezahlt hat.
Auskunfts- und Mitteilungspflicht nach Benachrichtigung durch den VN
* alle Umstände, die für den Abschluß und Fortführung des Vertrages
für den Versicherer von Bedeutung sind
Schweigepflicht
* über Vertraulichkeiten, auch im Interesse des Versicherers
Weiterleitungspflicht von Willenserklärungen und Zahlungen des Kunden.

Abschließend möchten wir nur noch auf zwei wesentliche Punkte hinweisen, die unsere Zusammenarbeit prägen werden:
1.) Vertrauen schaffen durch
* Problemlösungsfähigkeit
* Diskretion
* kapitalmäßige Unabhängigkeit
* lange Marktzugehörigkeit
2.) Leistungen die wir jetzt und zukünftig berücksichtigen werden:
* inhaltliche Überprüfung der Deckung
* mehr Beratung zu Risikofragen
* Unterstützung bei Schadenverhütung
* spezielle Risikoanalyse in Betrieben
* häufige Erreichbarkeit
* Problemlösungen über Versicherungsfragen hinaus.