Betriebshaftpflicht

Mit einer Betriebshaftpflichtversicherung (BHV)

können sich Unternehmen gegen hohe Kosten absichern, die durch selbst verursachte Personen-, Sach- oder Vermögensschäden entstehen. Diese Haftpflichtversicherung kann von Unternehmen und Gewerbetreibenden mit jeder Betriebsgröße abgeschlossen werden. Für manche Berufsgruppen ist eine entsprechende Haftpflichtversicherung für die Zulassung vorgeschrieben.

Auch bei Mietsachschäden greift die Betriebshaftpflicht. Nach einem vom Unternehmen verursachten Feuer im Betrieb, brennt das komplette Gebäude des Vermieters ab. Schadenhöhe bis zu mehrere Millionen Euro.

Grundsätzlich ist die Betriebshaftpflichtversicherung für jedes Unternehmen geeignet. Ob Freiberufler, GmbH, Selbständiger, Handwerker oder Anwalt: Mit einer Betriebshaftpflichtversicherung können Sie sich gegen Schadensersatzansprüche von Dritten bei Sach-, Personen- oder Vermögensschäden absichern. Darüber hinaus können unberechtigte Ansprüche mit Hilfe der Betriebshaftpflichtversicherung abgewehrt werden.

Jedes Unternehmen haftet unbegrenzt

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist deshalb sinnvoll, weil Betriebe grundsätzlich mit ihrem gesamten Vermögen für Schäden haften, die sie Dritten zufügen. Je nach Umfang der Schäden kann der Schadensersatz ein Unternehmen in den finanziellen Ruin führen.

Handelt es sich um einen Einzelunternehmer, kann eine Schadensregulierung ohne entsprechende Betriebshaftpflicht auch zum privaten Ruin führen, da er ohne entsprechende Unternehmensform mit seinem Privatvermögen haftet. Dies gilt vor allem für Personenschäden, denn in solchen Fällen sehen sich Unternehmen schnell mit Forderungen in Millionenhöhe konfrontiert. Die BHV deckt Schäden rund um Betriebsstätten, Produkte oder betriebliche Tätigkeiten ab und übernimmt Kosten, die durch Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden entstehen. Somit können besonders kleinere Betriebe regelmäßig vor dem finanziellen Ruin geschützt werden, der ohne eine entsprechende Versicherung drohen würde.

Betriebshaftpflicht und Berufshaftpflicht

Der wichtigste Unterschied zwischen Berufshaftpflicht und Betriebshaftpflicht besteht darin, dass die Berufshaftpflicht in der Regel nur für eine Person abgeschlossen wird. Sie übt meist einen Beruf aus, der eine Haftpflichtversicherung gesetzlich erforderlich macht.

Zu diesen Berufsgruppen zählen zum Beispiel Anwälte, Krankengymnasten, Hebammen oder Steuerberater. Da die Berufshaftpflicht häufig für die Regulierung von Vermögensschäden aufkommt, wird sie sehr oft auch als „Vermögensschadenhaftpflichtversicherung“ bezeichnet.

Im Gegensatz zur Berufshaftpflicht deckt die Betriebshaftpflicht alle Schäden an Dritten, die durch den Betrieb verursacht werden. Eingeschlossen sind somit alle Mitarbeiter des Betriebs sowie je nach Police auch die Produkte, die in diesem Betrieb entstehen. Ein anderer Begriff für diese Form der Haftpflichtversicherung ist auch die Gewerbeversicherung.

Betriebs- und Kundenräume

Inhaber von Ladengeschäften sind ebenfalls einem erhöhten Haftungsrisiko ausgesetzt. Das gilt auch für Unternehmen, deren Geschäftsräume von Kunden oder Lieferanten frequentiert werden. Kleine Missgeschicke können oft zu erheblichen Schadensersatzsummen führen, beispielsweise wenn durch ein Versehen eines Lieferanten beim Entladen eine Warenpalette auf ein Kundenauto fällt, das im Hof geparkt ist. Oder wenn wegen starken Winds eine Strebe an der Überdachung eines Standes abknickt und dabei sogar mehrere Kunden verletzt werden. Darüber hinaus können auch Schäden, die beim Anliefern von Waren oder bei der Durchführung von Reparaturserviceleistungen in Räumen oder auf Geländen von Kunden fahrlässig verursacht werden, über die Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt werden.

So viel kann eine Betriebshaftpflichtversicherung kosten

Die Kosten einer Betriebshaftpflichtversicherung richten sich vor allem nach dem zu versichernden Risiko. Handwerker zum Beispiel tragen ein höheres Risiko für Personen- und Sachschäden als ein Inhaber eines Büros. Letztlich hängen die Beiträge von verschiedenen Faktoren ab, die für jedes Unternehmen unterschiedliche Beitragshöhen ergeben.

Auch die Unternehmensgröße spielt eine Rolle. Unternehmen mit zehn Mitarbeitern zum Beispiel müssen bei gleicher Versicherungssumme weniger bezahlen als Firmen mit 100 Mitarbeitern. Liegt eine hohe Deckung bei Vermögensschäden vor, wird die Police höher ausfallen als bei einer niedrigeren Deckungssumme.

So berechnen sich die Beiträge

Die wichtigsten Faktoren für die Beitragshöhe der Betriebshaftpflichtversicherung sind:

  • Anzahl der Mitarbeiter und Inhaber
  • Jahreslohnsumme des Betriebes
  • Jahresumsatz netto
  • Betriebsart / Art der Tätigkeit
  • Menge der Zusatzbausteine, zum Beispiel eine Produkthaftpflicht
  • Höhe der Selbstbeteiligung