Rechtsschutz trotz gekündigter Rechtsschutzversicherung

Auch wenn eine Rechtsschutzversicherung gekündigt wurde besteht Rechtsschutz für Rechtsstreitigkeiten, deren Entstehung in den abgeschlossenen bzw. bereits gekündigten Versicherungszeitraum fällt. Schließlich wurden die jeweiligen Beiträge für den versicherten Zeitraum gezahlt. Kommt es also zu einem Rechtsstreit, dessen Ursprung in der vergangenen Versicherungsperiode liegt,  ist die bereits gekündigte Rechtsschutzversicherung verpflichtet die Kosten gemäß den damaligen Vertragsbestimmungen zu übernehmen. Eine neu abgeschlossene Rechtsschutzversicherung übernimmt diese Kosten in der Regel nicht, da der Rechtsstreit während des vorherigen Versicherungszeitraums entstanden ist.

Folglich besteht für den ehemaligen Versicherungszeitraum Rechtsschutz, auch wenn gar keine neue Rechtsschutzversicherung abgeschlossen wurde oder besteht. Wichtig ist jedoch auch, dass alle Beiträge an die gekündigte Rechtsschutzversicherung gezahlt wurden.