Wechsel von GKV zu PKV

Für bestimmte Personenkreise besteht die Möglichkeit von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung zu wechseln. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein, die von dem Gesetzgeber auferlegt sind. Für freiwillige Mitglieder in der GKV besteht hier eine normale Kündigungsfrist von zwei Monaten. Ist die Frist erfüllt, dürfen Sie direkt in die private Krankenversicherung wechseln.

Bei einem Statuswechsel entfällt diese Frist und die Kündigung ist auch noch innerhalb von 14 Tagen nach dem Berufswechsel sofort wirksam.
Ein Statuswechsel liegt zum Beispiel vor, wenn sich ein Angestellter selbstständig macht und damit in der GKV nicht mehr pflichtversichert ist.