Soldaten und Hausrat

Speziell für Soldaten

Quartierschutz

Durch die weltweite Außenversicherung ist Ihr Hausrat auch dann versichert, wenn sich Ihre Sachen vorübergehend nicht an Ihrem Wohnort befinden – beispielsweise im Urlaub, in der Kaserne und sogar bei Auslandseinsätzen.

Schutz besteht damit auch in folgenden Fällen:

Ihr Hotelzimmer wird im Urlaub aufgebrochen und ein Fotoapparat gestohlen

In der Kaserne fällt Ihr Tablet-PC einem Rohrbruch zum Opfer

Ein Einbrecher entwendet Laptop und Smartphone aus Ihrem Spind

Achtung: Auslandseinsatz – die Wohnung ist unbewohnt? Ist die ansonsten ständig bewohnte Wohnung längere Zeit (z. B. 60 Tage) unbewohnt, kann dies zu unterschiedlichen Konsequenzen führen. Daher muss unbedingt mit dem Versicherer Kontakt aufgenommen werden, um für den Sachverhalt eine Lösung zu finden. Die Zeiträume, in denen Wohnungen unbewohnt sein dürfen, variieren von Versicherer zu Versicherer. Dieser Sachverhalt muss dem Versicherer vorher schriftlich mitgeteilt werden.

Wichtig für Familien

Bei Heirat und/oder nach der Geburt von Kindern sollte geprüft werden, ob die Deckungssumme und der Umfang des Vertrages noch ausreichend sind oder eine Anpassung erfolgen muss.

 

TIPP:
Was Sie bei Vertragsabschluss beachten sollten:

  • Beamtentarif für Soldaten gewährt?
  • Versicherungssummen ausreichend hoch?
  • Unterversicherungsverzichtsklausel mitversichert?
  • Weltweiter Versicherungsschutz vorhanden?
  • Erstattung auch bei grober Fahrlässigkeit mitversichert?
  • Ersatz von Überspannungsschäden durch Blitz mitversichert?
  • Kann der Versicherungsschutz im Falle einer längerfristigen Auslandsstationierung, z. B. nach Amerika, gegen Risikozuschlag ausgeweitet werden?